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An Röntgeneinrichtungen zur Untersuchung von Menschen müssen nach §116 der Strahlenschutzverordnung regelmäßige Maßnahmen zur Qualitätssicherung ergriffen werden. Hierbei nehmen wir eine Konstanzprüfung vor. Dabei wird überprüft, ob kontinuierlich eine hohe Bildqualität der Röntgenbilder bei gleichbleibender Dosismenge erreicht wird.
Die Konstanzprüfung erfolgt durch die Erfassung von verschiedenen Kenngrößen, welche nach der Installation der jeweiligen Anlage bei der sogenannten Abnahmeprüfung festgelegt werden. Weicht eine der Kenngrößen von den zulässigen Toleranzgrenzen ab, müssen Sie als Betreiber der Anlage Maßnahmen ergreifen, um die Anlage wieder auf einen technisch einwandfreien Zustand zu bringen und die Gesundheit der Patienten und Patientinnen zu schützen. Die korrekte Durchführung der Konstanzprüfung wird zusätzlich regelmäßig durch die ärztlichen Stellen überprüft.
Diese Aufgabe erfordert sowohl eine hohe technische Qualifikation der durchführenden Mitarbeiter, als auch eine große Menge an Erfahrung in der Durchführung und korrekten Dokumentation der Qualitätssicherung. Dies ist, in Zeiten von hohem Kostendruck im Gesundheitsgewerbe und einer schwierigen Personalsituation in der Radiologie, eine große Herausforderung für Sie als Betreiber.
Durch unsere jahrelange Erfahrung bei der Konstanzprüfung im Bereich Röntgen können wir Ihnen eine effiziente und professionelle Abwicklung anbieten. Dies können wir für nahezu alle Röntgenanlagen im Markt und häufig wesentlich kosteneffizienter als durch den jeweiligen Hersteller der Anlagen anbieten.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Konzept für die regelmäßige und kosteneffiziente Betreuung Ihrer Anlagen. Sollten Sie Fragen zu der Konstanzprüfung im Bereich Röntgen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Schreiben Sie uns einfach über unser Kontaktformular. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!